Donnerstag, 19. November 2009

Urheberrecht, Geschmacksmuster & Co - eine kleine Blogapotheke

Ein Huhn, wild frei und ungebunden - von wegen!

Bis vor kurzem bildete ich mir ja ein, ich hätte Urheberrecht im Internet, Markenrecht, Geschmacksmusterschutz und so weiter einigermaßen verstanden, wenigstens dem Prinzip nach (mehr als "einigermaßen" ist bei der Materie kaum möglich, nicht umsonst gibt es nur relativ wenige Fachanwälte).

Bis letzten Freitag, da las ich bei Bianca/Home of Limetrees, dass die kleinen Tetraeder-Stoffhühner, selbst schon häufig genäht, dem Geschmacksmusterschutz unterliegen. Tja, ein Blick ganz banal zum Wikipedia-Artikel belehrte mich, dass für Geschmacksmuster zwar die Kriterien "Eigenart" und "Neuheit" gelten, diese Kriterien aber bei der Musteranmeldung nicht überprüft werden. Da müsste man erst prozessieren.

Man lernt nicht aus. Am Wochenende ging die heimische Diskussion dann in einem ganz anderen Zusammenhang um Urheberrecht, und da ich nun mehrmals mit dem Thema zu tun hatte, dachte ich, dass eine kleine Linksammlung zu verlässlichen Quellen vielleicht auch für andere ganz nützlich wäre. Betrachtet sie einfach als Hausapotheke: Nicht besonders spannend, man steht nun auch nicht stundenlang vor dem Schränkchen und schaut sich die Pflaster an, ist aber irgendwann froh, sie griffbereit zu haben.

Wenn ihr noch gute Links und Tipps habt, immer her damit, ich ergänze dann.

- Die kostenlosen Ebooks der Kanzlei Päsel, Reiff, Seifried (Download hier).
In der Broschüre "Rechtssicher werben" findet man eine ebenso knappe wie verständliche Zusammenfassung der Begriffe Marke, geschäftliche Bezeichnung, Unternehmenskennzeichen, Geschmacksmuster und ein Kapitel über urheberrechtsgeschützte Materialien (Fotos, Texte, Screenshots, Stadtpläne), jeweils mit Beispielen aus der Praxis. Das Ebook ist sehr gut zum Einstieg in die Thematik geeignet.

- Das Ebook "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" auch bei Päsel, Reiff, Seifried (wie oben) gehört zu den Ratgebern, von denen man immer hofft, dass man sie niemals brauchen wird. Falls es aber doch passiert, werden hier mögliche Strategien aufgezeigt, man kann nachlesen und sich gedanklich sortieren, bevor man sich einen fähigen Anwalt sucht.

- Die Webseite iRights.info informiert, wie der Titel schon sagt, über Urheberrecht in der digitalen Welt, und zwar auch hinsichtlich Computerspielen, Software und Musik, die in den oben genannten Broschüren nicht behandelt werden. Aber auch über Bilder und Texte im Internet findet man eine Menge, außerdem Artikel zur jeweils neuesten Rechtsprechung.

- Recherche nach eingetragenen Marken über das deutsche Patent- und Markenamt www.dpma.de (direkt hier), Geschmacksmuster findet man über eine andere Datenbank hier.

Die Suche ist allerdings eine Wissenschaft für sich. Wenn man mit Begriffen nicht weiter kommt (das Stoffhuhn habe ich nicht finden können!), kann man sich dem Gesuchten auch über die Klassifikationen nähern. In den Klassifikationen werden Waren und Dienstleistungen (oder auch die Bestandteile von Bildmarken) hierarchisch aufgeschlüsselt - praktisch, wenn das gesuchte "Ding" keinen Namen hat, oder zumindest keinen, auf den man kommt. Bei den Datenbanken gibt es auch eine Menge anklickbare Hilfen, das Durcharbeiten ist leider nicht in ein paar Minuten erledigt, aber wer im Netz etwas verkaufen will, dem bleibt wohl kaum etwas anderes übrig.

Ergänzung 20. 11. 2009:

- Contentklau erkennen und dagegen vorgehen: Ein mehrteiliger Artikel bei Lorelle on Wordpress, auf Englisch, bezieht sich z. T. auf die us-amerikanischen gesetzlichen Gegebenheiten, die generelle Vorgehensweise lässt sich aber übertragen. Außerdem jede Menge weiterführende Links zum Thema. (Danke für den Tipp, Suschna!)

- Shopbetreiber-blog.de befasst sich mit allen Fragen rund um das Betreiben von Webshops - Widerrufsrecht, Abmahnungen, Produktbeschreibung, Informationspflichten etc. (Tipp von Rike/ bastisRike, Danke!)

12 Kommentare:

  1. hallo lucy,
    ja, wir haben vom patentanwalt auch die information bekommen, dass etwas "neu" sein muss ... tja, aber, wie du schon sagst, wer klagt schon wegen ein paar hühnern?
    da ich hier keinen link einfügen kann, also das huhn ist kein huhn, sondern ein "schmuck-gehänge" (warum auch einfach, wenn´s doch auch kompliziert geht) und die nummer 30 im suchergebnis der einsteigerrecherche ist dann DAS huhn :-).
    viele grüße
    bianca

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  2. Ein "Schmuck-Gehänge"!? Ich fasse es nicht. Danke, dass du meine Neugier befriedigst - seit dem Wochenende denke ich darüber nach, wie dieses Stoffhuhn wohl bezeichnet wird.

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  3. Das ist ja wirklich verrückt! Einfach mal so einen Shop eröffnen geht also nicht! Wer weiß denn noch welche Schmuck-Gehänge noch so alles dem Geschmackmusterschutz unterliegen! Da vergeht ja der ganze Spaß!

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  4. Die Linksammlung ist eine gute Idee, denn in Panik braucht man eine gut ausgestattete Apotheke. Für den Themenkomplex "Was tun, wenn MIR etwas geklaut wird" hätte ich Anfang des Jahres so eine Apotheke gebrauchen können, als mein Blog gekapert wurde. Das hat mich Lichtbloggerjahre zurückgeworfen, weil ich so hilflos war.
    Damals hat mir dieser Artikel am meisten geholfen, ist aber auf Englisch und ziemlich viel. http://lorelle.wordpress.com/2006/04/10/what-do-you-do-when-someone-steals-your-content/

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  5. Danke, Suschna, ich habe den Artikel oben eingetragen.
    LG

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  6. Liebe Lucy,
    die Frage mag jetzt etwas blöd scheinen oder naiv: " Die Urheber Probleme/Klagsdrohungen sind nur Probleme wenn man die Sachen verkauft oder schon wenn man sie macht und voll Freude im Blog präsentiert?"
    ratlos...
    Teresa

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  7. vielleicht ist dieser link auch noch hilfreich ... alles rundum stolpersteine, rechtsfragen&co ... ausgerichtet auf online-shop-betreiber ...

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  8. Liebe Teresa, teil teils, wenn man z. B. urheberrechtlich geschützte Fotos, Texte, Stadtpläne oder sowas ins Blog stellt, bekommt man zu recht Probleme, auch wenn man nichts davon irgendwie kommerziell nutzt. Soweit ich bei iRights.info gelesen habe, kann es aber z. B. auch zum Problem werden, wenn man über eine CD schreibt, die einem gefällt, und dazu das Cover abfotografiert.
    Aber nähen und basteln und Selbstgenähtes zeigen als Privatperson, die nichts verkauft, darf man. Also z. B. Hühner nähen und sie im Blog zeigen ja, Hühner verkaufen nur mit Genehmigung der Rechteinhaberin. Wenn man lustig ist, kann man für sich privat auch eine Tasche nähen und "Chanel" draufschreiben...
    Die ganze Materie ist echt verzwickt und in der Rechtsprechung geht es ja jeweils um Einzelfälle, da ist dann noch die Frage, inwieweit bisherige Urteile auf einen neuen Fall übertragen werden können.
    Übrigens kann es sein, dass bei euch in Österreich manche Dinge nochmal ganz anders gehandhabt werden! Abmahnungen, bei denen gar nicht geprüft wird, ob wirklich ein Verstoß vorliegt, sind ja so eine typisch deutsche Sache.

    viele Grüße und schönes Wochenende!
    Lucy

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  9. Liebe Lucy,
    danke für die prompte Aufklärung. Jetzt wiege ich mich mal in der Sicherheit alles Richtig zu machen. Eigene Fotos, kein Verkauf da kann fast nichts schief gehen.
    Liebe Grüße und Danke
    Teresa

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  10. Danke für die Linksammlung... habe zwar nen Erfinderberater als Mann, aber selbst der ist keine Gebrauchsmusterdatenbank und somit schaue ich auch oft mal nach, bevor ich etwas öffentlich verkaufe.

    Liebe Grüsse
    --Christiane

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  11. Interessanter Artikel! Übrigens, die Anwälte von Lübeck ( www.luebeckonline.com ) sind auf die Vertretung von Shop/Webseitenbetreibern spezialisiert. Dazu gehört

    die Beratung zur Gestaltung von AGB
    http://www.luebeckonline.com/eshop/agb.html

    Anmeldung von Marken (kostenlose Recherche möglich!) etc
    http://www.luebeckonline.com/eshop/markenanmeldung.html

    und insbesondere Vertretung bei Rechtsverletzungen.

    Anfragen können im Forum gestellt werden.

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